Alle Studierende an einer österreichischen Universität müssen sowohl den Studien- als auch den ÖH-Beitrag bezahlen. Es gibt allerdings unbefristete und befristete Befreiungen.
Beitragspflicht und Beitragshöhe
Eine Beitragspflichtig besteht grundsätzlich für alle Studierende an österreichischen Universitäten. Die Höhe des Studienbeitrages beträgt
- € 363,36 pro Semester für EU-Bürger:innen bzw.
- € 726,72 pro Semester für Drittstaatenangehörige.
Zusätzlich zum jeweiligen Studienbeitrag ist der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung in der Höhe von € 24,70 zu bezahlen.
Die Studierenden haben somit einen Gesamtbetrag in der Höhe von € 388,06 bzw. € 751,42 pro Semester zu bezahlen.
Befristete Befreiung
Eine befristete Befreiung vom Studienbeitrag besteht für ordentliche Studierende eines Master- bzw. Doktoratsstudium für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Toleranzsemester.
Gleiches gilt für ordentliche Studierende eines Diplomstudiums, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschritten wird.
Als ordentliche Studierende gelten:
- Österreichische Staatsbürger:innen,
- EU-Bürger:innen,
- EWR-Bürger:innen (Norwegen, Island, Liechtenstein),
- Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
- Konventionsflüchtlinge (auch aus anderem EU-Staat),
- Subsidiär Schutzberechtigte,
- Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
- "Daueraufenthalt-EU" ausgestellt von der zuständige österreichischen Behörde
- "Daueraufenthalt-EU" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
- "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
- Studierende, mit einem anderen Aufenthaltstitel als "Aufenthaltsbewilligung Studierende".
- Studierende, auf welche die Personengruppenverordnung Anwendung findet.
- Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, wenn sie:
- ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
- die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren.
Bitte beachten Sie:
Bei Überschreiten der beitragsfreien Zeit ist ein Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 pro Semester zu bezahlen.
Generelle Befreiung
Ordentliche Studierende, die eine Staatsbürgerschaft eines Landes der Anlage zu § 4 Studienbeitragsverordnung 2004 besitzen, sind generell vom Studienbeitrag befreit und müssen nur den ÖH-Beitrag inklusive Versicherung in der Höhe von € 24,70 zahlen.
Zu diesen Staaten zählen:
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo - Demokratische Republik, Laos - Demokratische Volksrepublik, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania - Vereinigte Republik, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu und Zentralafrikanische Republik
Außerordentliche Studierende
Außerordentliche Studierende sind
- Studierende, die zu einzelnen Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen sind, und
- Studierende, die Universitätslehrgänge besuchen.
Außerordentliche Studierende, die zu einzelnen Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen sind, haben unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ab dem ersten Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 (zuzüglich ÖH-Beitrag in der Höhe von € 24,70) zu bezahlen.
Außerordentliche Studierende, die einen Universitätslehrgang besuchen, haben keinen Studienbeitrag zu entrichten, sondern nur den für den jeweiligen Universitätslehrgang festgelegten Lehrgangsbeitrag und den ÖH-Beitrag in der Höhe von € 24,70.
ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag inklusive Versicherung in der Höhe von insgesamt € 24,70 ist nicht Teil des Studienbeitrages und von allen Studierenden jedes Semester ausnahmslos zu bezahlen.
Meldung der Fortsetzung
Mit der Bezahlung des Studien- und ÖH-Beitrages an der MedUni Wien erfolgt eine automatische Meldung der Fortsetzung des Studiums an der Medizinischen Universität Wien. Eine zusätzliche Meldung der Fortsetzung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Wird der Studien- und ÖH-Beitrag in der Zulassungsfrist nicht oder nicht vollständig einbezahlt, hat das die Abmeldung vom Studium zur Folge bzw. erfolgt keine Zulassung zum Studium.
Zahlungsmodalitäten
Der Studienbeitrag und der ÖH-Beitrag sind während der Zulassungsfrist vollständig einzubezahlen. Andernfalls erfolgt keine Zulassung zum Studium bzw. erfolgt die Abmeldung vom Studium.
Die für die Bezahlung des Studienbeitrages und des ÖH-Beitrages notwendigen Daten werden den Studierenden bereitgestellt.